EuGH überlässt Schadensersatzfragen bei illegalem Online-Glücksspiel nationalen Instanzen
Jakob Keller · Jun 4, 2026

EuGH überlässt Schadensersatzfragen bei illegalem Online-Glücksspiel nationalen Instanzen

Der Europäische Gerichtshof verweist Schadensersatzklagen von Spielern gegen Betreiber unzulässiger Online-Glücksspielangebote weiterhin an die Gerichte der Mitgliedstaaten und schafft damit anhaltende Rechtsunsicherheit für Unternehmen wie Tipico. Mehrere Vorabentscheidungsersuchen aus Deutschland und anderen EU-Ländern führten bisher nicht zu einer abschließenden Klärung durch den EuGH obwohl bereits frühere Urteile zur Anwendbarkeit nationaler Verbote vorliegen.
Deutsche Gerichte hatten in verschiedenen Verfahren die Frage aufgeworfen ob Betreiber ohne deutsche Lizenz für Verluste von Spielern haften müssen und ob solche Ansprüche unmittelbar aus EU-Recht abgeleitet werden können. Der EuGH entschied in diesen Fällen dass die Bewertung der Haftungsvoraussetzungen sowie die Auslegung nationaler Glücksspielgesetze in erster Linie Sache der mitgliedstaatlichen Gerichte bleibt während gleichzeitig die Grundsätze des EU-Binnenmarkts und der Dienstleistungsfreiheit berücksichtigt werden müssen.
Hintergründe der Vorlageverfahren
Seit mehreren Jahren erreichen den EuGH wiederholt Ersuchen aus deutschen Instanzgerichten die sich mit Rückforderungen von Spielverlusten beschäftigen. Diese Verfahren betreffen häufig Anbieter ohne gültige Konzession nach dem Glücksspielstaatsvertrag und werfen die Frage auf ob Spieler unter Berufung auf EU-Recht Schadensersatz verlangen können. Das Gericht in Luxemburg hat in mehreren Entscheidungen betont dass eine unionsrechtliche Haftung nicht automatisch aus der bloßen Fehlens einer nationalen Erlaubnis folgt sondern eine differenzierte Prüfung durch die nationalen Richter erforderlich ist.
Im Fall von Tipico ging es konkret um Klagen von Spielern die Verluste aus Sportwetten und Casinoangeboten geltend machten obwohl das Unternehmen zu den Zeiten der jeweiligen Transaktionen über keine deutsche Lizenz verfügte. Die nationalen Gerichte erhielten vom EuGH die Aufgabe die konkreten Umstände der einzelnen Fälle zu bewerten einschließlich der Frage ob die damaligen Verbote mit EU-Recht vereinbar waren und ob eine Haftung des Betreibers begründet ist.
Auswirkungen auf den deutschen Glücksspielmarkt
Die fortgesetzte Zurückverweisung führt zu einer Situation in der Betreiber in Deutschland weiterhin mit unterschiedlichen Entscheidungen auf Landesebene rechnen müssen. Während einige Oberlandesgerichte bereits Haftungsansprüche abgewiesen haben sehen andere Instanzen eine mögliche Verantwortung der Anbieter. Diese Uneinheitlichkeit erschwert die Planungssicherheit für Unternehmen die auf dem deutschen Markt tätig sind oder dort Kunden gewinnen wollen.
Im Juni 2026 bleibt die Lage unverändert und die Bewertung von Rückforderungsansprüchen hängt weiterhin von der Auslegung durch deutsche Gerichte ab. Branchenbeobachter weisen darauf hin dass die fehlende einheitliche Linie des EuGH die regulatorischen Bemühungen der Länder und des Bundes zusätzlich belastet. Parallel laufen auf nationaler Ebene Überprüfungen des bestehenden Glücksspielrahmens die auch die Frage der Haftung für illegale Angebote einbeziehen.

Breiterer Kontext in der Europäischen Union
Ähnliche Vorlageverfahren kamen auch aus anderen Mitgliedstaaten zum EuGH sodass die Problematik nicht auf Deutschland beschränkt bleibt. In mehreren Ländern streiten Spieler um die Rückzahlung von Verlusten bei Anbietern ohne nationale Lizenz und die Gerichte suchen nach einer unionsweit einheitlichen Lösung. Der EuGH hat jedoch bislang klargestellt dass die Ausgestaltung der Glücksspielregulierung und die damit verbundenen Haftungsfragen in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten fallen soweit die Grundfreiheiten des EU-Rechts gewahrt bleiben.
Experten verweisen auf Berichte der Europäischen Kommission die zeigen wie unterschiedlich die nationalen Regelungen innerhalb der Union ausgestaltet sind. Diese Vielfalt führt dazu dass Betreiber je nach Sitzland und Zielmarkt mit unterschiedlichen rechtlichen Risiken konfrontiert sind. Die aktuelle Rechtsprechungspraxis des EuGH verstärkt diese Fragmentierung indem sie die Entscheidungshoheit bei den nationalen Gerichten belässt.
Mögliche Entwicklungen und offene Fragen
Da der EuGH bisher keine abschließende Klärung zur Haftung bei Verlusten aus unzulässigen Angeboten getroffen hat bleiben mehrere grundsätzliche Fragen offen. Dazu zählt unter anderem ob und unter welchen Bedingungen eine unionsrechtliche Haftung des Betreibers gegenüber dem Spieler entstehen kann und wie weit die Mitgliedstaaten bei der Ausgestaltung von Schadensersatzansprüchen gehen dürfen. Die laufenden Verfahren in Deutschland und anderen Ländern werden diese Punkte weiter beleuchten und könnten zu neuen Vorlagen führen.
Beobachter aus der Branche betonen dass die Situation auch Auswirkungen auf die Akzeptanz und Durchsetzung nationaler Lizenzmodelle hat. Solange keine einheitliche Linie existiert könnten Spieler weiterhin versuchen über zivilrechtliche Klagen Verluste zurückzufordern was die wirtschaftliche Kalkulation für lizenzierte und nicht lizenzierte Anbieter gleichermaßen erschwert.
Schlussbetrachtung
Die Entscheidungspraxis des EuGH überlässt die Bewertung von Schadensersatzansprüchen bei illegalem Online-Glücksspiel den nationalen Gerichten und schafft damit eine anhaltende Rechtslage ohne zentrale Klärung. Für den deutschen Markt bedeutet dies dass Betreiber wie Tipico und andere Unternehmen weiterhin mit unterschiedlichen Auslegungen auf Ebene der Instanzgerichte rechnen müssen während die regulatorischen Bewertungen auf nationaler Ebene parallel voranschreiten. Die Entwicklung bleibt für alle Beteiligten von Bedeutung und wird durch neue Entscheidungen auf nationaler Ebene weiter geprägt.